Samstag, 1. März 2008
Konstitutive Definition
„In der Islamischen Republik Iran steht während der Abwesenheit des entrückten 12. Imam - möge Gott, daß er baldigst komme - Führungsauftrag und Führungsbefugnis in den Angelegenheiten der islamischen Gemeinschaft dem gerechten, gottesfürchtigen, über die Erfordernisse der Zeit informierten, tapferen, zur Führung befähigten Rechtsgelehrten zu“ (Verfassung Irans, 1979)

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